Bleibt Ihre private Krankenversicherung im Alter bezahlbar?
Können Alterungsrückstellungen
„mitgenommen“ werden?
Selbstverständlich kann ein Versicherter
unter Einhaltung einer jährlichen Kündigungsfrist seinen Versicherungsvertrag kündigen. Das Versicherungsunternehmen
seinerseits kann nicht kündigen. Die PKV-Unternehmen haben in der Vollversicherung ausdrücklich auf das
Kündigungsrecht in den Vertragsbedingungen verzichtet.
Häufig wird die Frage gestellt, ob der Versicherte bei einer Kündigung „seine“ bereits „angesparte Alterungsrückstellung“
ausgezahlt bekommt. Diese Frage ist mit „Nein“ zu beantworten. Denn die Alterungsrückstellung wird nicht pro
Person, sondern jeweils für eine Gruppe von Versicherten (z.B. alle Versicherten eines Tarifs) gebildet. Sie
ist also nicht individualisiert. Scheidet jemand z.B. durch Kündigung aus, dann kommt die bereits vorhandene
Alterungsrückstellung den verbliebenen Versicherten in dem jeweiligen Tarif zugute. Dadurch wird das Rosinenpicken
guter Risiken zu Lasten der verlassenen Versichertengemeinschaft vermieden. Theoretisch wäre es denkbar, die
Alterungsrückstellung auch individuell zu bilden. Dies ist letztlich eine Frage des anzuwendenden Kalkulationsverfahrens.
Ein solches Verfahren hätte allerdings einen entscheidenden Nachteil. Von der Mitgabe der Alterungsrückstellung
könnten insbesondere „gesunde“ Versicherte Gebrauch machen. „Kranke“ Versicherte hätten hingegen kaum
eine Möglichkeit, ein anderes Versicherungsunternehmen zu finden, das ihnen ein günstiges Beitragsangebot
machen könnte. Die Risikoprüfung zu Versicherungsbeginn würde dazu führen, daß hohe Risikozuschläge
berechnet werden müßten oder bestimmte chronische Erkrankungen vielleicht gar nicht mehr versichert
werden könnten. Wenn aber nur „gesunde“ Versicherte von dem Mitgabeangebot der Alterungsrückstellung
Gebrauch machen können, dann haben „kranke“ Versicherte das Nachsehen. Der Effekt wäre eine Entsolidarisierung.
Scheiden „Gesunde“ aus dem Tarif aus, dann müßte es für die verbleibenden „Kranken“ zwangsläufig
teurer werden. Deshalb ist die Mitgabe der Alterungsrückstellung keine Möglichkeit, die für eine
private Krankenversicherung ernsthaft diskutiert werden kann. Erst Mitte 1996 hat deshalb auch eine unabhängige
Expertenkommission, die auf Initiative des Deutschen Bundestages beim Bundesfinanzministerium eingerichtet wurde,
die Mitgabe von Alterungsrückstellungen als einen nicht praktikablen Vorschlag abgelehnt.
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