Arbeitnehmer
und Selbstständige
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Wer braucht die Versicherung?
Arbeitnehmer und einige wenige Gruppen der Selbstständigen
haben mit Einkommen bis zur Pflichtversicherungsgrenze nur die
Auswahl unter den gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Dieser Versicherungsschutz
kann privaten Zusatzversicherungen erweitert werden.
Bei Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze besteht
die Wahl zwischen der GKV und der Vollversicherung in der privaten
Krankenversicherung (PKV). Das Wahlrecht haben die meisten Selbstständigen
unabhängig von der Einkommenshöhe.
Die Pflichtversicherungsgrenze liegt im Jahr 2006 bei 3.937,50
EUR pro Monat. (47.250 EUR / Jahr, inkl. regelmäßiger
Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Provision, etc.)
Warum
wird sie benötigt?
Krankheitskosten sind unkalkulierbar und können ruinöse
Größenordnungen erreichen. Daher gibt es zu dem Versicherungsabschluss
keine Alternative.
Welche
Vertragsformen gibt es?
Die gesetzlichen Krankenkasse bietet den für alle Kundenkreise
geltenden Einheitstarif.
Die Privaten haben ein vielfältiges Angebot. Es reicht
von einer Grundabsicherung, die kaum über das Niveau der
GKV hinausreicht bis zu Luxuslösungen.
Die Leistungen der Privaten gliedern sich in die Bausteine ambulante
Behandlung, stationäre Regelleistung, stationäre Wahlleistung,
Zahnbehandlung und -Ersatz, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld,
Kuren, Pflegepflicht und Pflegezusatz.
Sie sind bei einigen Anbietern teilweise zu Kompakttarifen zusammengefasst.
Manche Einsteigertarife sind mit einer Umwandlungsoption ausgestattet,
die den Aufstieg in eine höherwertige Versorgung ohne erneute
Gesundheitsprüfung ermöglichen.
Wer
ist geschützt?
Bei der gesetzlichen Krankenkasse sind neben dem Versicherten
nicht berufstätige Ehepartner und minderjährige nicht
berufstätige Kinder automatisch mitversichert.
Bei den Privaten wird jede Person einzeln versichert.
Welche
Gefahren trägt die Versicherung?
Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen
Krankheit oder Unfall. Außerdem Vorsorgeuntersuchungen,
Schwangerschaft und Entbindung.
Zu der Krankenversicherung muss stets die Pflegepflichtversicherung
abgeschlossen werden. Sie übernimmt die ambulante und stationäre
Grundversorgung bei Pflegebedürftigkeit.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist
auf eine einheitliche Grundversorgung beschränkt.
Die privaten Versicherer bieten dagegen zahlreiche Optionen
an, aus denen die Versicherten auswählen können, zum
Beispiel
· Regelleistung (wie gesetzliche Kasse) oder Wahlleistung
(1-oder 2-Bett-Zimmer) im Krankenhaus;
· Krankenhaustagegeld;
· Krankentagegeld;
· Pflegezusatzversicherung;
· Auslandsreisekrankenversicherung.
Wie hoch ist die Leistung?
Die gesetzlichen Kassen handeln die Höhe der Vergütung
direkt mit den Leistungserbringern (Ärzten, Krankenhäusern
usw.) aus und rechnen auch direkt ab. Das nennt man Sachleistungsprinzip.
Bei Leistungen wie Medikamenten, Massagen usw. haben die Patienten
Zuzahlungen zu leisten. Deren Höhe ist in dem einheitlichen
Leistungskatalog festgelegt.
Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Höhe
der Leistung von der vertraglichen Vereinbarung ab. Die meisten
medizinisch notwendigen Leistungen werden ohne Begrenzung übernommen.
Ob die Arzthonorare im Rahmen der ärztlichen Gebührenordnung
oder auch darüber hinaus bezahlt werden, ist von dem gewählten
Tarif abhängig.
Höchstbeträge gibt es teilweise bei Zahnersatz in
den ersten Versicherungsjahren, bei der Anzahl der Psychotherapie-Sitzungen
pro Jahr.
Die weiteren Grenzen ergeben sich aus dem gewählten Tarif.
Dies betrifft zum Beispiel die Höhe von Kranken-, Krankenhaus-,
Kur- und Pflege-Tagegeld.
Beim Krankentagegeld wählen Arbeitnehmer eine Karenzzeit,
die der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers entspricht. Das sind
mindestens sechs Wochen. Selbstständige und Freiberufler
müssen mindestens 3 Tage Karenzzeit akzeptieren. Wer im
Krankheitsfall länger ohne Versicherung auskommen kann,
wählt eine längere Karenzzeit.
Wovon
hängt die Beitragshöhe ab?
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen den Beitrag entsprechend
ihrem Einkommen. Nicht berufstätige Angehörige sind
in dem Beitrag enthalten.
Die Privaten kassieren den Beitrag nach dem individuellen Risiko.
Maßgeblich sind:
· die gewählten Tarife;
· Alter und Geschlecht der/der Versicherten;
· die mitversicherten Personen.
Gegen die Kinder aus dem Haus, wird die Versicherung billiger.
Wie können Sie sparen?
Nicht jeder Luxus ist unbedingt notwendig. Prüfen Sie daher,
welche überschaubaren Risiken sie selbst tragen können.
Fast immer lohnt es sich, einen Selbstbehalt zu vereinbaren.
Das ist ein bestimmter Betrag pro Jahr, bis zu dem Sie alle
Kosten selbst tragen. Oftmals ist die Beitragsersparnis höher
als das zu tragende Risiko. So lohnt sich der Selbstbehalt auch
bei Krankheit noch.
Lassen Sie sich von uns ausrechnen, ob eine Rückdatierung
lohnt. Wer statt am 1. Januar einen Monat früher einsteigt,
hat unter Umständen ein günstigeres Eintrittsalter
und damit einen dauerhaft günstigeren Beitrag. Der Dezemberbeitrag
ist in manchen Fällen schnell verdient.
Beim Tagegeld brauchen sie statt des gesamten Nettoeinkommens
nur den Betrag versichern, den Sie zum Leben unbedingt brauchen.
Selbstständige können dazu verschiedene Karenzzeiten
kombinieren.
Wie
ermitteln Sie den optimalen Versicherungsumfang?
Berücksichtigen Sie bei der Auswahl der Tarife Ihre persönlichen
Interessen. So gibt es Angebote mit besonderen Schwerpunkten
im Bereich der Naturheilkunde und Versicherer, die einen langjährigen
Auslandsaufenthalt begleiten.
Worauf
kommt es beim Vertragsabschluss an?
Die Entscheidung für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung
hat eine langfristige Tragweite und sollte daher sorgfältig
vorbereitet werden.
Um die gewünschte Sicherheit tatsächlich erhalten,
empfehlen wir Ihnen:
· Lassen Sie sich von uns verschiedene Versicherungsmöglichkeiten
aufzeigen und Beispiele durchrechnen.
· Meiden Sie Angebote mit zu niedrigen Leistungen
jeder kann einmal ernsthaft erkranken.
· Messen Sie der aktuellen Höhe des Beitrages keine
zu große Bedeutung bei. Die Prämien ändern sich
fast jährlich. Viel wichtiger ist es, dass Sie sich für
ein solide wirtschaftendes Unternehmen entscheiden. In unserer
Empfehlung berücksichtigen wir deshalb unter anderem auch
die in den letzten Jahren vorgelegten Bilanzen der Versicherer.
· Beantworten Sie alle Fragen zu Ihrer Gesundheitsprüfung
wahrheitsgemäß. Dann kann der Versicherer den Vertrag
mit Ihnen niemals kündigen oder anfechten.
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