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Wer braucht die Versicherung?
Beihilfeberechtigte und ihre beihilfeberechtigte Familienangehörigen
erhalten einen Teil ihrer Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet.
Für die übrigen Kosten benötigt der Personenkreis
eine Versicherung.
Der beihilfeberechtigte Personenkreis sind:
· Beamte,
· Soldaten,
· Richter,
· Abgeordnete,
· Dienstordnungs-Angestellte,
· Angestellte im öffentlichen Dienst.
Vollzugsbeamte der Polizei und Soldaten im aktiven Dienst haben
freie Heilfürsorge und benötigen die Krankenvollversicherung
erst nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.
Angestellte mit einem Einkommen bis zur Pflichtversicherungsgrenze
müssen in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Alle anderen haben als Alternativen die private Krankenvollversicherung,
in diesem Zusammenhang auch Restkostenversicherung genannt.
Warum
wird sie benötigt?
Krankheitskosten sind unkalkulierbar und können ruinöse
Größenordnungen erreichen. Daher gibt es zu dem Versicherungsabschluss
keine Alternative.
Welche Vertragsformen gibt es?
Die gesetzlichen Krankenkasse bietet den für alle Kundenkreise
geltenden Einheitstarif.
Die Privaten haben ein vielfältiges Angebot. Der Versicherungsumfang
ist genau auf die Beihilfeansprüche abgestimmt. Bei 50
Prozent Beihilfeanspruch wird 50 Prozent des Risikos privat
versichert, bei 70 Prozent Beihilfeanspruch nur 30 Prozent privat.
Daher rührt die Bezeichnung Prozenttarife.
Die Leistungen der Privaten gliedern sich in die Bausteine ambulante
Behandlung, stationäre Regelleistung, stationäre Wahlleistung,
Zahnbehandlung und -Ersatz, Krankentagegeld (betrifft nur Angestellte),
Krankenhaustagegeld, Kuren, Pflegepflicht und Pflegezusatz.
Sie sind bei einigen Anbietern teilweise zu Kompakttarifen zusammengefasst.
Personen in der Ausbildung, zum Beispiel Studenten oder Beamtenanwärter,
erhalten bei vielen Versicherern spezielle Ausbildungstarife.
Sie sind deutlich preiswerter als die Normaltarife, weil in
sie noch keine Rückstellungen für die im Alter steigenden
Krankheitskosten einkalkuliert sind.
Wer
ist geschützt?
Bei der gesetzlichen Krankenkasse sind neben dem Versicherten
nicht berufstätige Ehepartner und minderjährige nicht
berufstätige Kinder automatisch mitversichert.
Bei den Privaten wird jede Person einzeln versichert.
Welche
Gefahren trägt die Versicherung?
Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen
Krankheit oder Unfall. Außerdem Vorsorgeuntersuchungen,
Schwangerschaft und Entbindung.
Zu der Krankenversicherung muss stets die Pflegepflichtversicherung
abgeschlossen werden. Sie übernimmt die ambulante und stationäre
Grundversorgung bei Pflegebedürftigkeit.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist
auf eine einheitliche Grundversorgung beschränkt.
Die privaten Versicherer bieten dagegen zahlreiche Optionen
an, aus denen die Versicherten auswählen können, zum
Beispiel
· Regelleistung (wie gesetzliche Kasse) oder Wahlleistung
(1-oder 2-Bett-Zimmer) im Krankenhaus;
· Krankenhaustagegeld;
· Pflegezusatzversicherung;
· Auslandsreisekrankenversicherung.
Angestellte können (und sollten) bei gesetzlichen und privaten
Versicherungen ein Krankentagegeld versichern, da sie bei vorübergehender
Arbeitsunfähigkeit nur eine begrenzte Lohnfortzahlung vom
Arbeitgeber erhalten.
Wie hoch ist die Leistung?
Die gesetzlichen Kassen handeln die Höhe der Vergütung
direkt mit den Leistungserbringern (Ärzten, Krankenhäusern
usw.) aus und rechnen auch direkt ab. Das nennt man Sachleistungsprinzip.
Bei Leistungen wie Medikamenten, Massagen usw. haben die Patienten
Zuzahlungen zu leisten. Deren Höhe ist in dem einheitlichen
Leistungskatalog festgelegt.
Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Höhe
der Leistung von der vertraglichen Vereinbarung ab. Grundsätzlich
werden die Kosten zu dem vereinbarten Prozentsatz übernommen.
Bei nicht beihilfefähigen Kosten wird je nach Tarif bis
zu 100 Prozent der Aufwendungen erstattet.
Die meisten medizinisch notwendigen Leistungen der privaten
Krankenversicherung werden ohne Begrenzung übernommen.
Ob die Arzthonorare im Rahmen der ärztlichen Gebührenordnung
oder auch darüber hinaus bezahlt werden, ist von dem gewählten
Tarif abhängig.
Höchstbeträge gibt es teilweise bei Zahnersatz in
den ersten Versicherungsjahren, bei der Anzahl der Psychotherapie-Sitzungen
pro Jahr.
Die weiteren Grenzen ergeben sich aus dem gewählten Tarif.
Dies betrifft zum Beispiel die Höhe von Kranken-, Krankenhaus-,
Kur- und Pflege-Tagegeld.
Wovon
hängt die Beitragshöhe ab?
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen den Beitrag entsprechend
ihrem Einkommen. Der Beihilfeanspruch wird nicht angerechnet.
Nicht berufstätige Angehörige sind in dem Beitrag
enthalten.
Die Privaten kassieren den Beitrag nach dem individuellen Risiko.
Maßgeblich sind:
· der versicherte Prozentsatz (entsprechend der Hohe
der Beihilfe);
· die gewählten Tarife;
· Alter und Geschlecht der/der Versicherten;
· die mitversicherten Personen.
Gegen die Kinder aus dem Haus, wird die Versicherung billiger.
Wie können Sie sparen?
Nicht jeder Luxus ist unbedingt notwendig. Prüfen Sie daher,
welche überschaubaren Risiken sie selbst tragen können.
Lassen Sie sich von uns ausrechnen, ob eine Rückdatierung
lohnt. Wer statt am 1. Januar einen Monat früher einsteigt,
hat unter Umständen ein günstigeres Eintrittsalter
und damit einen dauerhaft günstigeren Beitrag. Der Dezemberbeitrag
ist in manchen Fällen schnell verdient.
Der billigere Ausbildungstarif ist für Beamtenanwärter
nicht automatisch die auf Dauer günstigere Lösung.
Wenn nach dem Ende der Ausbildung in den Normaltarif umgestellt
wird, gilt das dann erreichte Eintrittsalter und nicht das bei
Ausbildungsbeginn gültige. Der Beitragsvorteil während
der Ausbildung kann dann unter Umständen schnell wieder
aufgezehrt werden.
Wie
ermitteln Sie den optimalen Versicherungsumfang?
Die private Versicherung sollte stets passend zum Beihilfeanspruch
abgeschlossen werden. Eine Überversicherung führt
zur entsprechenden Kürzung des Beihilfeanspruchs und bringt
daher nichts.
Wenn sich Ihr Beihilfeanspruch ändert, können Sie
innerhalb von zwei Monaten den Versicherungsschutz vermindern
bzw. ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Das
gilt auch für hinzu kommende Angehörige.
Worauf
kommt es beim Vertragsabschluss an?
Die Entscheidung für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung
hat eine langfristige Tragweite und sollte daher sorgfältig
vorbereitet werden.
Um die gewünschte Sicherheit tatsächlich erhalten,
empfehlen wir Ihnen:
· Lassen Sie sich von uns verschiedene Versicherungsmöglichkeiten
aufzeigen und Beispiele durchrechnen.
· Messen Sie der aktuellen Höhe des Beitrages keine
zu große Bedeutung bei. Die Prämien ändern sich
fast jährlich. Viel wichtiger ist es, dass Sie sich für
ein solide wirtschaftendes Unternehmen entscheiden. In unserer
Empfehlung berücksichtigen wir deshalb unter anderem auch
die in den letzten Jahren vorgelegten Bilanzen der Versicherer.
· Beantworten Sie alle Fragen zu Ihrer Gesundheitsprüfung
wahrheitsgemäß. Dann kann der Versicherer den Vertrag
mit Ihnen niemals kündigen oder anfechten.
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