Krankenzusatzversicherung
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Wer braucht die Versicherung?
Nicht für jede(n) Versicherte(n) der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV)
möglich oder sinnvoll. Gleichwohl haben viele GKV-Versicherte
den Bedarf nach einem besseren Versicherungsschutz. Den erhalten
Sie bei der Zusatzversicherung der PKV.
Warum
wird sie benötigt?
Die von der GKV nicht gedeckten Kosten erreichen mitunter beträchtliche
Größenordnungen. Daher ist die private Zusatzversicherung
oftmals sinnvoll.
Die wichtigsten Lücken der gesetzlichen Kassen, die privat
abgesichert werden können, sind:
· Auslandsreisen: keine oder geringe Kostenerstattung,
kein Rücktransport nach Deutschland;
· Krankenhausbehandlung: Mehrbettzimmer statt 1-oder
2-Bett, Stationsarzt statt Chefarzt;
· Heilpraktiker: keine Kostenerstattung;
· Hilfsmittel: Hohe Eigenbeteiligungen, zum Beispiel
bei Brillen;
· Zahnersatz: bei hochwertiger Versorgung nur geringe
Zuschüsse;
· Krankentagegeld: Vorsorgungslücken insbesondere
bei Höherverdienenden;
· Pflegekosten: Unzureichende Grundabsicherung.
Welche Vertragsformen gibt es?
Die Leistungen der Privaten gliedern sich in die Bausteine ambulante
Behandlung (Zuschuss für Heilpraktikerbehandlung), stationäre
Wahlleistung, Zahnersatz, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld,
Kuren, Pflegezusatz und Reise.
Sie sind bei einigen Anbietern teilweise zu Kompakttarifen zusammengefasst.
Die Reise-Krankenversicherung können Sie für jede
Reise einzeln oder als Dauerpolice abschließen.
Wer
ist geschützt?
Jede Person wird einzeln versichert. So können für
die verschiedenen Mitglieder einer Familie unterschiedliche
Leistungen vereinbart werden.
Welche
Gefahren trägt die Versicherung?
Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen
Krankheit oder Unfall. Der genaue Versicherungsumfang ist je
nach Tarif unterschiedlich.
Wie hoch ist die Leistung?
Die meisten medizinisch notwendigen Leistungen werden ohne Begrenzung
übernommen. Ob die Arzthonorare im Rahmen der ärztlichen
Gebührenordnung oder auch darüber hinaus bezahlt werden,
ist von dem gewählten Tarif abhängig.
Höchstbeträge gibt es unter anderem beim Zahnersatz
und bei den Heilpraktiker-Kosten.
Beim Kranken-, Krankenhaus-, Kur- und Pflege-Tagegeld wird die
Höhe der Leistung bei Vertragsabschluß vereinbart.
Wovon
hängt die Beitragshöhe ab?
Die PKV kassiert den Beitrag nach dem individuellen Risiko.
Maßgeblich sind:
· die gewählten Tarife;
· Alter und Geschlecht der/der Versicherten;
· die mitversicherten Personen.
Wie
können Sie sparen?
Nicht jeder Luxus ist unbedingt notwendig. Prüfen Sie daher,
welche überschaubaren Risiken sie selbst tragen können.
Lassen Sie sich von uns ausrechnen, ob eine Rückdatierung
lohnt. Wer statt am 1. Januar einen Monat früher einsteigt,
hat unter Umständen ein günstigeres Eintrittsalter
und damit einen dauerhaft günstigeren Beitrag. Der Dezemberbeitrag
ist in manchen Fällen schnell verdient.
Wie
ermitteln Sie den optimalen Versicherungsumfang?
Berücksichtigen Sie bei der Auswahl der Tarife Ihre persönlichen
Interessen. So gibt es Angebote mit besonderen Schwerpunkten
im Bereich der Naturheilkunde und Versicherer, die einen längeren
Auslandsaufenthalt begleiten.
Worauf
kommt es beim Vertragsabschluss an?
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung hat
eine langfristige Tragweite und sollte daher sorgfältig
vorbereitet werden.
Um die gewünschte Sicherheit tatsächlich erhalten,
empfehlen wir Ihnen:
· Lassen Sie sich von uns verschiedene Versicherungsmöglichkeiten
aufzeigen und Beispiele durchrechnen.
· Meiden Sie Angebote mit zu niedrigen Leistungen
jeder kann einmal ernsthaft erkranken.
· Messen Sie der aktuellen Höhe des Beitrages keine
zu große Bedeutung bei. Die Prämien ändern sich
fast jährlich. Viel wichtiger ist es, dass Sie sich für
ein solide wirtschaftendes Unternehmen entscheiden. In unserer
Empfehlung berücksichtigen wir deshalb unter anderem auch
die in den letzten Jahren vorgelegten Bilanzen der Versicherer.
· Beantworten Sie alle Fragen zu Ihrer Gesundheitsprüfung
wahrheitsgemäß. Dann kann der Versicherer den Vertrag
mit Ihnen niemals kündigen oder anfechten.
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