Auch wer derzeit nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann oder will,
hat die Möglichkeit Beiträge zu sparen. Als Pflichtversicherter haben Sie die Möglichkeit zum Jahresbeginn in eine andere Krankenkasse zu wechseln. Die Kündigung bei der alten Kasse muß bis zum 30. September eingegangen sein. Pflichtversichert ist, wer mit seinem Jahresbruttogehalt unter 45.900,- EUR liegt. Während des Jahres können Sie auch wechseln, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Als Freiwillig Versicherter - über 46.350,- EURJahresbruttogehalt - können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten (Beispiel: Kündigung Mitte Mai - Beginn bei der neuen Kasse: 1. August ) die Kasse wechseln, oder sich privat versichern! Ein Sonderkündigungsrecht haben alle Mitglieder, wenn die Kasse ihren Beitragssatz erhöht oder die Satzungsleistung ändert. Jede geöffnete Kasse muß Sie aufnehmen, es sei denn sie ist regional begrenzt. Bestehende Krankheiten sind kein Ablehnungsgrund! |
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