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Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der in Deutschland bekannteste Zweig der Versicherung gegen Invalidität. Sie sollte aber nicht als Zusatz mit einer Lebensversicherung abgeschlossen werden. Allgemein wird mit dem Begriff der Berufsunfähigkeitsversicherung eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet, allerdings gibt es auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung den Begriff der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zur Invaliditätsversicherung wird neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die Dread Desease-Versicherung und die gesetzliche und private Unfallversicherung gerechnet.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vereinbarte Rente, wenn er seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.

Vertragsgestaltung
  • Das maximale Alter, bis zu dem die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt würde, kann bei den heute angebotenen Tarifen in der Regel bis höchstens zum vollendeten 65. Lebensjahr vereinbart werden.
  • Davon abweichend kann bei den meisten angebotenen Tarifen die Versicherungsdauer extra vereinbart werden: Sie beschreibt das Alter, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss, um einen Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer zu haben. So kann beispielsweise eine Versicherungsdauer bis zum 55. Lebensjahr und eine Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr vereinbart werden. Wird die versicherte Person in diesem Beispiel mit 54 berufsunfähig, dann erhält die für die Erlebensfall-Leistungen bezugsberechtigte Person eine Berufsunfähigkeitsrente bis zum 65. Lebensjahr der versicherten Person ausgezahlt. Tritt die Berufsunfähigkeit erst mit 56 ein, werden keine Leistungen fällig.
    Für Berufe mit höherem Risiko (z.B. Berufe im Handwerk, aber auch Lehrer) wird normalerweise die tariflich zulässige Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr begrenzt.

Sie interessieren sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Jeder Berufstätige muss damit rechnen, dass sich seine Zukunftspläne, aber auch seine Einkommens-Situation abrupt ändern kann, weil plötzlich eine schwere Krankheit oder ein Unfall den Erhalt der jetzigen Lebens-Situation zunichte machen kann.
Jeder fünfte Angestellte und jeder vierte Arbeiter in Deutschland wird vor der Erreichung der Altersgrenze berufsunfähig. Mehr als ein Viertel aller Rentenzugänge (Renten-Zahlungen der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung) erfolgen aufgrund von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
Eine eventuell vorhandene Grundabsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung reicht in solchen Fällen selten aus, den finanziellen Ruin abzuwenden.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) hilft Selbstständigen und Arbeitnehmern, im Invaliditätsfall den Lebensstandard zu erhalten.

Warum wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt?
Der Schutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle der Berufsunfähigkeit ist bestenfalls eine Grundabsicherung. Insbesondere jüngere und gut verdienende Versicherte sind damit in der Regel unzureichend abgesichert.
Viele Menschen, vor allem Selbstständige, haben überhaupt keinen Anspruch auf eine gesetzliche Invalidenrente.
Alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten seit Anfang 2001 bestenfalls eine Erwerbsminderungsrente, die im Vergleich zur vorherigen Rechtslage wesentlich abgespeckt ist. Der Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit gehört deshalb zu den wichtigsten privaten Versicherungen.

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